Abrechnungsfähige Leistung

Siehe Vertrag oder Abrechnungshinweise der KV Sachsen


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind folgende Ärzte

  • Hausärzte im koordinierenden Versorgungssektor

  • Ärzte mit pneumologischer Qualifikation im qualifizierten Versorgungssektor


Voraussetzungen

koordinierenden Versorgungssektor

  • Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin

  • Facharzt für Allgemeinmedizin

  • Praktischer Arzt

  • Facharzt für Innere Medizin (hausärztlich tätiger Internist)

Qualifizierter Versorgungssektor

  • Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung „Pneumologie“

  • Facharzt für Innere Medizin mit der Teilgebietsbezeichnung „Lungen- und Bronchialheilkunde“

  • FA f. Innere Medizin (fachärztlich tätig) mit der Berechtigung zur Abrechnung der GOP 13650 EBM

koordinierenden Versorgungssektor

  • Möglichkeit zur pneumologischen Basisdiagnostik (Mindestvoraussetzung) ->Spirometrie mit Darstellung der Flussvolumenkurve, einschließlich in- und expiratorischer Messung, graphischer Registrierung und Dokumentation)

Qualifizierter Versorgungssektor

  • Mindestanforderungen an die Ausstattung zur Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Verfahren im Rahmen des Fachgebietes in der Vertragsarztpraxis/qualifizierte Einrichtung sind die apparativen Voraussetzungen, die zur Abrechnung des Komplexes 13650 EBM nötig sind mindestens jedoch:

  • CE-geprüftes Gerät zur Durchführung von Spirometrien

  • CE-geprüftes Gerät zur Durchführung von Ganzkörper-Phlethysmographien,

  • Ausstattung zur Bestimmung der kapillaren Blutgase

  • Röntgenaufnahme Thorax, ggf. als Auftragsleistung

Der Leistungserbringer und das nichtärztliche Personal haben die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der Schulung qualifiziert gegenüber der KVS - persönlich oder durch angestellte Ärzte - nachzuweisen.

Folgende Schulungen sind im Rahmen des DMP Asthma bronchiale genehmigungspflichtig:

  • COBRA (Umbenennung von AFBE = Das Ambulante Fürther Schulungsprogramm für Patienten mit chronisch obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem)

Zudem müssen vorgehalten werden:

  • ein separater Schulungsraum für Einzel- bzw. Gruppenschulungen

  • Curricula und Medien der entsprechenden Schulung


Hinweise

Quartalsweise oder halbjährlich sind indikationsbezogene eDokumentationen zu erstellen.

Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und fristgerechte Übermittlung (jeweils spätestens 52 Tage nach Quartalsende) an die DMP-Datenstelle

per E-Mail: DMP-Sachsen@dmpservices.de
    
ODER

per KV-Connect

Telefonische Erreichbarkeit der DMP-Datenstelle:

Hotline: 0951 3093961

Die Daten werden halbjährlich ausgewertet und in Form von Arzfeedbackberichten im Mitgliederportal der KV Sachsen zur Verfügung gestellt.

Für die Beantragung müssen sowohl eine Teilnahmeerklärung und ein Antragsformular für den entsprechenden Versorgungssektor eingereicht werden.

Zudem werden bei der Bantragung von Schulungen die entsprechenden Nachweise/ Zertifikate für den Arzt und das nichtärztliche Personal benötigt.

Nachweise für die Aufrechterhaltung der Genehmigung

  • Koordinierenden/qualifizierter Versorgungssektor

  • mindestens einmal jährlich Teilnahme an COPD-spezifischen zertifizierten Fortbildungen und regelmäßige Teilnahme an COPD-spezifischen strukturierten Qualitätszirkeln mit Haus- und Fachärzten -> Nachweis gegenüber der KV Sachsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres ab Vertragsteilnahme


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

Versicherte können erst ab dem 18. Lebensjahr in das DMP eingeschrieben werden. Eine gleichzeitige Einschreibung in das DMP Asthma bronchiale ist nicht möglich.

Hinweis

Die DMP Datenstelle bietet außerhalb des Praxissystems eine Internetplattform für die Erstellung der DMP-Dokumentationen an. Diese ist kostenfrei. Der Zugang muss direkt bei der Datenstelle angefordert werden. Ein Patientenstammdatensatz wird einmalig angelegt und kann fortan zum Dokumentieren und Versenden an die Datenstelle genutzt werden. Eine Beschreibung zum genauen Verfahren innerhalb des Online-Portals finden Sie unter:

https://dmpsysonline.sps-prien.de