Abrechnungsfähige Leistung

Siehe Vertrag oder Abrechnungshinweise der KV Sachsen


Antragsberechtigt sind folgende Ärzte

  • Hausärzte im koordinierenden Versorgungssektor

  • Internisten mit kardiologischer Qualifikation im qualifizierten Versorgungssektor


Voraussetzungen

koordinierenden Versorgungssektor

  • Facharzt für Allgemeinmedizin

  • Facharzt für InnereMedizin (hausärztlich tätig)

  • Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte

Qualifizierter Versorgungssektor

  • Kardiologisch qualifizierter fachärztlich tätiger Internist

  • Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie zur nicht-invasiven Diagnostik und Therapie der KHK

  • Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie mit der Möglichkeit zur Ausführung und Abrechnung invasiv kardiologischer Leistungen (Nachweis Genehmigung Linksherzkatheteruntersuchungen, therapeutische Katheterinterventionen)

  • Kardiologe mit der Möglichkeit zur Abklärung von Indikationen für spezielleinterventionelle

  • Maßnahmen sowie zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators (Nachweis Genehmigung der GOP 13552 EBM)

koordinierenden Versorgungssektor

  • Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards

  • EKG

  • Belastungs-EKG (bei Eigenleistung sind weitere Vorgaben gemäß Leitlinien der Ergometrie zu beachten)

  • Laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann (z. B. Fettstoffwechselwerte, Markerproteine)

Qualifizierter Versorgungssektor

  • Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards

  • 24-Stunden-Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards

  • Qualitätsgesicherte EKG-Durchführung

  • Belastungs-EKG unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Ergometrie

  • Echokardiografie unter Berücksichtigung der Qualitätsleitlinien in der Echokardiografie in Bezug auf die Ausstattung und den Nachweis der Befähigung zur Durchführung der Echokardiografie gegenüber der KV Sachsen

  • Laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann

-    Möglichkeit zur Durchführung der Röntgenuntersuchung des Thorax (ggf. per Auftragsleistung)
-    Möglichkeit zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators ggf. per Auftragsleistung

 



Patientenschulungen

Der Leistungserbringer und das nichtärztliche Personal haben die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der Schulung qualifiziert gegenüber der KVS - persönlich oder durch angestellte Ärzte - nachzuweisen.

Folgende Schulungen sind im Rahmen des DMP KHK möglich:

  • Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie

  • SPOG Schulungs- und Behandlungsprogramm für Patienten mit oraler Gerinnungshemmung (Die Teilnahme an einem SPOG-Seminar ist inkl. eines ASA Zertifikats ist nachzuweisen)

Zudem müssen vorgehalten werden:

  • ein separater Schulungsraum für Einzel- bzw. Gruppenschulungen

  • Curricula und Medien der entsprechenden Schulung

Bei der Durchführung eines Belastungs-EKG´s ist zu beachten:

  • Der Einsatz von ausgebildetem Personal für das sorgfältige Anlegen und eine qualitätsgesicherte EKG-Registrierung

  • Die ständige Anwesenheit eines Arztes (dieser muss über adäquate EKG-Kenntnisse verfügen und den Patienten in Notfällen versorgen können)

  • Das Erstellen eines standardisierten Protokolls) während der gesamten Untersuchung


Hinweise

Quartalsweise oder halbjährlich sind indikationsbezogene eDokumentationen zu erstellen.

Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und fristgerechte Übermittlung (jeweils spätestens 52 Tage nach Quartalsende) an die DMP-Datenstelle

per E-Mail: DMP-Sachsen@dmpservices.de
    
ODER

per KV-Connect

Telefonische Erreichbarkeit der DMP-Datenstelle:
Hotline: 0951 3093961

Die Daten werden halbjährlich ausgewertet und in Form von Arzfeedbackberichten im Mitgliederportal der KV Sachsen zur Verfügung gestellt.

Für die Beantragung müssen sowohl eine Teilnahmeerklärung und ein Antragsformular für den entsprechenden Versorgungssektor eingereicht werden.

Zudem werden bei der Bantragung von Schulungen die entsprechenden Nachweise/Zertifikate für den Arzt und das nichtärztliche Personal benötigt.

Nachweise für die Aufrechterhaltung der Genehmigung

koordinierenden Versorgungssektor

  • KHK-spezifische Fortbildung, z. B. im Rahmen des Fortbildungszertifikates der Sächsischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Sächsischen Landesärztekammer oder durch anerkannte Qualitätszirkel mindestens einmal jährlich -> Nachweis gegenüber der KV Sachsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres ab Vertragsteilnahme

qualifizierten Versorgungssektor

  • KHK-spezifische Fortbildung, mindestens einmal jährlich -> Nachweis gegenüber der KV Sachsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres ab Vertragsteilnahme


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

Hinweis

Die DMP Datenstelle bietet außerhalb des Praxissystems eine Internetplattform für die Erstellung der DMP-Dokumentationen an. Diese ist kostenfrei. Der Zugang muss direkt bei der Datenstelle angefordert werden. Ein Patientenstammdatensatz wird einmalig angelegt und kann fortan zum Dokumentieren und Versenden an die Datenstelle genutzt werden. Eine Beschreibung zum genauen Verfahren innerhalb des Online-Portals finden Sie unter:

https://dmpsysonline.sps-prien.de