Falls diese Nachricht nicht richtig dargestellt wird, können Sie sie hier lesen.
KV Sachsen KVS akut

An alle teilnehmenden Ärzte am Vertrag Hautkrebsvorsorge mit der Techniker Krankenkasse

Information zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Techniker Krankenkasse und der KV Sachsen ab 01.07.2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass bis zum 31. Dezember 2024 alle Verträge gemäß § 73c SGB V auf eine neue Rechtsgrundlage umgestellt werden müssen. Daher wird der bestehende Vertrag zwischen der KV Sachsen und der Techniker Krankenkasse (TK) über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens nach § 73 c SGB V vom 20.01.2010 einschl. der 1. bis 5. Ergänzungsvereinbarung durch einen Vertrag gemäß § 140a SGB V mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ersetzt.

Für Ärzte, welche bereits an dem bisherigen Vertrag nach § 73c SGB V teilnehmen, bedarf es keiner erneuten Einschreibung.

Die Inhalte des bisherigen Vertrages zu teilnahmeberechtigten Versicherten und Ärzten sowie zur Leistung und Vergütung werden beibehalten.

Die Abrechnung der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (inklusive einer ggf. erforderlichen Auflichtmikroskopie/ Dermatoskopie) erfolgt über die Abrechnungsnummer 99190, welche jedes zweite Jahr berechnungsfähig ist. Prämisse ist, dass ein erneuter Anspruch jeweils erst nach Ablauf des auf die vorangegangene Untersuchung folgenden Kalenderjahres besteht. Für das Jahr 2024 beläuft sich die Vergütungshöhe auf 30,19 Euro.

Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen alle zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der TK versicherten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum Alter von 34 Jahren.

Die Versicherten erklären ihre freiwillige Teilnahme an der besonderen Versorgung durch eine schriftliche Teilnahmeerklärung, welche vor jeder Untersuchung erneut abzugeben ist. Hierfür verwenden Sie bitte ab dem 1. Juli 2024 nur noch das neue Formular.

Alle wichtigen Informationen zur Teilnahme am Vertrag finden Sie auf unserer Webseite unter:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen > Buchstabe H > Hautkrebsfrüherkennung

Den Vertrag sowie die Teilnahmeerklärung für Versicherte finden Sie unter:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A-Z > Buchstabe H > Hautkrebsvorsorge – Techniker Krankenkasse (TK)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Frau Dr. med. Sylvia Krug
Stellv. Vorstandsvorsitzende

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Schützenhöhe 12
01099 Dresden


Vom Newsletter abmelden