Bescheinigung für Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen wird das Formular Muster 21 „Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ angepasst.

In der neuen Version ist es ab dem 1. Juli 2024 gültig. Die alten Formulare verlieren zum 1. Juli 2024 ihre Gültigkeit und dürfen dann nicht mehr verwendet werden.

Das Neue in Kürze:

  • Es erfolgt künftig eine Unterscheidung nach „Kita- oder Schulunfall/-folgen“ und „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“.

  • Das Ankreuzfeld SER wurde neu aufgenommen.

    - SER steht für Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
    - Ist der Grund für die Erkrankung des Kindes eine anerkannte gesundheitliche Schädigung, wird dieses Feld angekreuzt.

  • Das Formular liegt zukünftig im DIN-A5-Format vor.

Ausführliche Informationen erhalten Sie ergänzend auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

Für Rückfragen stehen Ihnen ebenfalls die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Veranlasste Leistungen gern zur Verfügung.