Aus Verträgen mit Krankenkassen bzw. deren Verbänden gibt es eine Reihe von Förderungen für vertragsärztliche Leistungen und Leistungserbringern sowie besonderen Vergütungen in Sachsen.

Im Folgenden ist eine Auswahl der Verträge aufgeführt:

Über den seit einem Jahr laufenden Vertrag nach 140a SGB V haben die teilnehmenden Ärzte die Möglichkeit, Visiten mit Ihren Pflegeeinrichtungen mit Hilfe eines Videodienstes elektronisch durchzuführen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ärztliche Leistungen - wie z. B. Wundversorgung, Blutentnahmen, Impfungen, Katheterwechsel - an qualifizierte Pflegefachkräfte der stationären Einrichtungen zu delegieren

Im Einzelnen bietet das Projekt folgende Vorteile:

  • Wegfall langer Anfahrtswege durch elektronische und standortunabhängige Visiten

  • Kurzfristige Abstimmungen zwischen Ihnen und den Pflegefachkräften der Einrichtung

  • Effiziente Nutzung Ihrer persönlichen Ressourcen durch Delegation von ärztlichen Leistungen an qualifiziertes Pflegepersonal

  • Mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Patienten in der Praxis

  • Verbesserte Versorgungsqualität für Pflegeheimbewohner durch kontinuierliche und koordinierte Behandlung

Weitere Informationen

Infoblatt: Geförderter Ausbau der Kooperation von Pflegeeinrichtungen (PE) und kooperierenden Vertragsärzten

Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A–Z > Pflegeeinrichtungen Telekonsil und Delegation § 140a SGB V ab 1.1.23


Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Vertrag nach § 140a SGB V ist eine allgemeine Kooperationsvereinbarung mit der jeweiligen Pflegeeinrichtung:

siehe Pflegeheimkooperation unter www.kvsachsen.de > Für Praxen > Zulassung und Niederlassung > Weitere Teilnahmemoeglichkeiten

Dieser Versorgungsauftrag umfasst die telemedizinisch assistierte kinder- und jugendpsychiatrische Intervention und die multimodale Intensivtherapie. Diese in diesem Vertrag geregelten zu erbringenden Leistungen werden zusätzlich zur Regelversorgung erbracht.

Die in diesem Vertrag geregelten Leistungen sollen dafür sorgen, dass kontinuierliche fachärztliche und nichtärztliche Behandlungskapazitäten in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung an den BST der teilnehmenden Fachärzte vorhanden sind.

Darüber hinaus wird die Versorgung psychisch besonders schwer erkrankter Kinder und Jugendlicher durch eine hochfrequente ambulante multimodale Intensivtherapie optimiert, die auf die reguläre SPV aufsetzt und durch ein multiprofessionelles Team erbracht wird.

Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A–Z > KJP Sozialpsychiatrie § 140a SGB V in Sachsen

Die jeweiligen Förderungen sind in den Anlagen 2 bis 12 zu Teil 2 dieser Vereinbarung konkret beschrieben:

  • Leistungserbringer in unterversorgten Regionen, in von Unterversorgung bedrohten Regionen und in Regionen mit lokalem Versorgungsbedarf (Anlage 2)

  • Delegationsleistungen (Anlage 3)

  • Elektroenzephalographischen Untersuchungen (EEG) (Anlage 4)

  • Prostatastanzbiopsien (Anlage 5)

  • schmerztherapeutische Leistungen im fachärztlichen Versorgungsbereich (Anlage 6)

  • konservative Leistungen von Augenärzten (Anlage 7)

  • augenärztliche Versorgung von Kindern (Anlage 8)

  • konservative teleophthalmologischer Leistungen von Augenärzten (Anlage 9)

  • patientenzentrierte Palliativversorgung (Anlage 10)

  • fachärztliche Versorgung durch Kinderärzte mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie sowie Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie (Anlage 11)

  • KV-eigenen Versorgungspraxis (Anlage 12)

Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A–Z > Gesamtvergütung

Ansprechpartner:

Ressort Vertragsärztliche Versorgung