Wirtschaftliche Verordnung von Verbandstoffen

Die Wundversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Behandlung. Dafür stehen zahlreiche Produkte mit unterschiedlichen Eigenschaften, Formen, Abmaßen und Packungsgrößen zur Verfügung. Für die einzelnen Verbandmittel werden unterschiedliche Liegezeiten empfohlen.

Grundsätzlich unterliegen Verbandstoffe nach § 31 Sozialgesetzbuch V der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei der Wundbehandlung zu Lasten der GKV sind die Erfordernisse der Wundsituation und das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Sozialgesetzbuch V zu berücksichtigen.

Anders als bei der Verordnung von Arzneimitteln werden verordnete Verbandstoffe bei der Abgabe durch Apotheken, Sanitätshäuser oder sonstige Lieferanten nicht durch preisgünstigere Alternativen (Reimporte oder vergleichbare Produkte anderer Hersteller) ausgetauscht.

Die Auswahl eines konkreten Produktes liegt allein beim verordnenden Arzt. Bitte prüfen Sie folgende Sachverhalte vor einer Verordnung:

  • Verbandmittel für Wundsituation bzw. Wundphase geeignet

  • passende Größe für die Wunde

  • angemessene Verordnungsmenge entsprechend Wechselfrequenz und Heilungsverlauf

  • wirkstofffreie Wundauflagen für nicht infizierte Wunden ausreichend

  • antibakterielle Wundauflagen nur bei infizierten Wunden sinnvoll

  • Silberhaltige Wundauflagen zurückhaltend und nur zeitlich begrenzt einsetzen

  • Abrechnungspreise und Produktalternativen anfordern, wenn externe Dienstleister bestimmte Produkte vorschlagen

  • Dokumentation des Behandlungsverlaufs und der Verbandstoffauswahl empfohlen

 

Weitere Informationen

  • Die Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt P und Anlage Va beschreiben den Leistungsumfang der GKV.

  • Die S3-Leitlinie Lokaltherapie schwerheilender und/oder chronischer Wunden aufgrund von peripherer arterieller Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus oder chronischer venöser Insuffizienz fasst den aktuellen Therapiestan-dard und die Evidenz zusammen.

  • Eine Preisinformation über häufig verordnete moderne Wundauflagen kann beim Fachbereich Arzneimit-tel/Impfstoffe abgefordert werden.

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