Änderungen auf dem Muster 12 - Stichtagsregelung
Die Einführung der Blankoverordnung zum 1. Juli 2024 bietet die Möglichkeit, Pflegekräfte in die Festlegung des Behandlungsrahmens miteinzubeziehen. Daraus ergeben sich einige Änderungen auf dem Muster 12. Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, verlieren die bisherigen Formulare mit Beginn des dritten Quartals 2024 ihre Gültigkeit.
Wichtigste Änderungen
Im Formular gibt es eine neue Spalte 1 „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“: Ärzte können selbst entscheiden, ob die Pflegefachkraft die Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen selbst festlegen und eine Blankoverordnung erstellt werden soll. Die Kennzeichnung erfolgt in der neuen Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“ für die jeweilige Leistung.
Nur für folgende aufgeführte HKP-Leistungen ist die Blankoverordnung möglich. Die Leistungen in den Tabellen entsprechen der Reihenfolge im Muster 12.
Leistungen der Behandlungspflege (mit Nummer im HKP-Leistungsverzeichnis)
Leistung | |
---|---|
Kompressionsstrümpfe/Kompressionsverband | 31b |
Stützende Verbände | 31c |
Wundversorgung einer akuten Wunde | 31 |
Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege | |
- Absaugen (nur der oberen Luftwege) | 6 |
- Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung | 12 |
- Drainagen (Überprüfen, Versorgen) | 13 |
- Einlauf/Klistier/Klysma/digitale Enddarmausräumung | 14 |
- Auflegen von Kälteträgern | 21 |
- Versorgung eines suprapubischen Katheters | 22 |
- Katheterisierung der Harnblase | 23 |
- Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) | 27 |
- Stomabehandlung | 28 |
- Pflege des zentralen Venenkatheters | 30 |
- Bandagen und Orthesen | 31d |
- Anleitung bei der Behandlungspflege | 7 |
Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (mit Nummer im HKP-Leistungsverzeichnis)
Leistung | |
---|---|
Anleitung bei Grundpflege in der Häuslichkeit | 1 |
Ausscheidungen | 2 |
Ernährung (nur orale Verabreichung) | 3 |
Körperpflege | 4 |
Hauswirtschaftliche Versorgung | 5 |
Aus Platzgründen stehen nicht alle Maßnahmen häuslicher Krankenpflege, bei denen eine Blankoverordnung möglich ist, auf dem Formular. So können 2 „Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege“ im Freitextfeld angegeben werden. Dazu gehört z. B. Nr. 12 „Positionswechsel bei Dekubitusbehandlung“. Dieses Ankreuzfeld ist aus Platzgründen auf dem Formular gestrichen worden, nicht die Leistung an sich.
Unterhalb des Personalienfeldes wurde das neue Feld 3 „SER“ eingeführt. Dieses steht für „Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV“ und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Wenn die Verordnung der HKP wegen einer anerkannten gesundheitlichen Schädigung erfolgt, ist dieses Feld anzukreuzen.
Neu ist auch, dass die Angabe des Gesamtverordnungszeitraumes nur erforderlich ist, wenn die Praxis selbst die Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen festlegt.
Es gibt folgende drei Fallkonstellationen:
Keine „Blankoverordnung“: Es werden Maßnahmen mit ärztlich festgelegter Angabe von Häufigkeit und Dauer verordnet. In dem Fall ist der Gesamtverordnungszeitraum anzugeben.
„Hybrid-Verordnung“: Es werden sowohl Maßnahmen mit ärztlich festgelegter Angabe von Häufigkeit und Dauer verordnet, als auch Maßnahmen, bei denen die Pflegekräfte die Häufigkeit und Dauer bestimmen. Die Angabe des Gesamtver-ordnungszeitraums bezieht sich in dem Fall nur auf die ärztlich festgelegten Maßnahmen.
Sogenannte „Blankoverordnung“: Es werden nur Maßnahmen verordnet, für die die Pflegekräfte Häufigkeit und Dauer selbst bestimmen sollen. Der Gesamtverordnungszeitraum ist nicht zu befüllen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Veranlasste Leistungen gern zur Verfügung.