Vertreterversammlung der KV Sachsen hat am 29. Mai 2024 neues Vergütungsmodell beschlossen

Im ärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgt die Vergütung von Hausbesuchen bisher grundsätzlich auf Basis der erbrachten und abgerechneten Leistungen. In den Fällen, in denen der Umfang der abgerechneten Leistungen unter dem Garantiehonorar von 50 Euro je Stunde liegt, wird das Honorar auf diesen Wert angehoben. Liegen die abgerechneten Leistungen über dem Garantiehonorar, werden sie gemäß EBM vergütet.

Diese Systematik führt teilweise dazu, dass Hausbesuche im Bereitschaftsdienst nicht abgerechnet werden, weil bei wenigen durchgeführten Hausbesuchen die abgerechneten Leistungen unter dem Garantiehonorar liegen. Diese Honorarumsätze fehlen jedoch für die Berechnung der MGV sowie für die Vergütung der Wegepauschalen im Bereitschaftsdienst. Um einen Anreiz zur Abrechnung aller Hausbesuche zu schaffen, hat die Vertreterversammlung der KV Sachsen am 29. Mai 2024 ein neues Vergütungsmodell beschlossen.

Beispiel

Einem Bereitschaftsdienstarzt wird während seines 12-Stunden-Dienstes ein Hausbesuch vermittelt. Das Garantiehonorar pro 12-Stunden-Dienst beträgt 600,00 Euro (die Höhe wird nicht verändert).

Gemäß dem neuen Modell zieht die KV Sachsen zunächst vom Garantiehonorar je Hausbesuch (Mitbesuche werden nicht berücksichtigt) 100,00 Euro ab. Rechnet der Arzt den durchgeführten Hausbesuch ab (GOP 01212 und 01418), ergibt dies ein Honorar von 116,12 Euro für den durchgeführten Hausbesuch. Zusätzlich wird das reduzierte Garantiehonorar – dies sind bei einem durchgeführten Hausbesuch noch 500,00 Euro – hinzugerechnet. Im Ergebnis bedeutet dies 616,12 Euro Honorar für den Bereitschaftsdienstarzt für seinen 12-Stunden-Dienst. Für den Arzt bedeutet das bei Abrechnung des einen durchgeführten Hausbesuches eine positive Honorarveränderung von 16,12 Euro. Diese positive Veränderung beträgt beim:

  • zweiten Hausbesuch:    32,24 Euro

  • dritten Hausbesuch:    48,36 Euro

  • vierten Hausbesuch:    64,48 Euro

  • fünften Hausbesuch:    80,60 Euro

Ab dem sechsten durchgeführten Hausbesuch im Bereitschaftsdienst (und 600,00 Euro Abschlag) hat sich der „Auffüll-Aufschlag“ (bis zum vollen Garantiehonorar) abgebaut. Es führt dann nicht mehr zu einer positiven Honorarveränderung, aber die bisher übliche Vergütungssystematik gemäß reiner Leistungsabrechnung nach EBM greift.

Fazit:

Die Abrechnungen der Hausbesuche und der Wegepauschalen sind wichtig, um sie im künftigen Leistungsvolumen mit zu berücksichtigen. Auch wenn es der KV Sachsen gelungen ist, eine jährliche Förderung der Strukturen durch die Krankenkassen in Höhe von 7,5 Mio. Euro zu verhandeln, so übersteigen die Kosten noch deutlich diese Förderung.

Daher appelliert die KV Sachsen an ihre Mitglieder, auch die Wegepauschalen zur Mitfinanzierung der Strukturen des Fahrdienstes immer abzurechnen.