Vor der Ausstellung einer Blankoverordnung vorerst den Kontakt zum Pflegedienst empfohlen

Vor der Ausstellung einer Blankoverordnung empfiehlt die KV Sachsen vorerst den Kontakt zum Pflegedienst.

Seit dem 1. Juli 2024 können Vertragsärzte für bestimmte Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege Blankoverordnungen ausstellen, womit die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen an Pflegefachkräfte übergeht. Auf dem Formular Muster 12 wurden dafür Ankreuzfelder eingeführt.

Die KBV informiert, dass nicht in allen Bundesländern die erforderlichen Verträge zwischen allen Krankenkassen und allen Pflegeverbänden bestehen. Diese bilden die Grundlage für Pflegefachkräfte, um eine ärztliche Blankoverordnung entgegenzunehmen und durch die Krankenkassen genehmigen zu lassen. Blankoverordnungen sollten vorerst nur ausgestellt werden, wenn der jeweilige Pflegedienst diese annehmen kann.

Die KV Sachsen schließt sich dem Rat der KBV an und empfiehlt, vor Ausstellung einer Blankoverordnung den Kontakt zum Pflegedienst zu suchen.

Sobald neue Informationen vorliegen, werden Sie umgehend informiert. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Veranlasste Leistungen gern zur Verfügung.