Übergangsregelung läuft nun zum Jahresende aus

Bis zum 31. Dezember 2024 gilt, dass vor jeder Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eine Potenzialerhebung durchgeführt werden soll. Diese Übergangsregelung läuft nun zum Jahresende aus.

Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die „Soll“-Regelung als Übergangslösung geschaffen: Falls nicht gewährleistet werden kann, dass ein zur Potenzialerhebung qualifizierter Arzt vor der Verordnung rechtzeitig zur Verfügung steht, kann von der Potenzialerhebung ausnahmsweise abgesehen werden. Dies ist auf dem Formular Muster 62B unter „Weitere Erläuterungen“ zu dokumentieren.

Die unterbliebene Potenzialerhebung gilt jedoch lediglich als aufgeschoben und muss bis zum 31. Dezember 2024 nachgeholt werden. Ab Januar 2025 muss vor jeder Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eine Potenzialerhebung durchgeführt werden.

Die KV Sachsen bittet Sie um Berücksichtigung.