Verständigung zu geltenden Richtgrößen für Heilmittel und Neuberechnung der Heilmittelrichtgrößen

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (LVSK) nachträglich zu den geltenden Richtgrößen für Heilmittel verständigt und eine Neuberechnung der Heilmittelrichtgrößen vorgenommen.

Neue Preise für Physiotherapie ab 1. Januar 2024 und die Aufnahme zweier neuer Leistungspositionen der Podologie seit 1. November 2023 führen für das Jahr 2024 zu einer Neubewertung des Anpassungsfaktors „Veränderung der Preise“ in den Rahmenvorgaben Heilmittel. Der Anpassungsfaktor wurde erhöht und beträgt nun + 5,1 Prozent (vorher 0,55 Prozent). Der GKV-Spitzenverband und die KBV haben dazu am 22. Januar 2024 eine Änderungsvereinbarung geschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Diese wirkt sich wesentlich auf das Ausgabenvolumen und das zur Verfügung stehende Richtgrößenvolumen aus. Die vorzunehmende Neuberechnung führt zu einer Anhebung der Richtgrößen rückwirkend zum 1. Quartal 2024.

Prüfgruppe   0 – 15 Jahre 16 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre ab 65 Jahre
70 Chirurgen 12,49 Euro 36,42 Euro 51,93 Euro 45,27 Euro
130 HNO-Ärzte 15,32 Euro 5,75 Euro 8,83 Euro 3,69 Euro
190 Internisten – hausärztlich 9,65 Euro 9,83 Euro 16,72 Euro 20,78 Euro
230 Kinderärzte* 21,18 Euro 21,18 Euro 21,18 Euro 21,18 Euro
381 Nervenärzte 6,64 Euro 34,18 Euro 35,54 Euro 32,34 Euro
386 Neurologen 75,04 Euro 21,87 Euro 29,99 Euro 23,71 Euro
387 Psychiater 21,13 Euro 26,84 Euro 27,05 Euro 19,37 Euro
440 Orthopäden 36,36 Euro 74,95 Euro 84,59 Euro 60,91 Euro
800 Allgemeinmediziner/Praktische Ärzte 19,75 Euro 13,26 Euro 21,75 Euro 24,28 Euro

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Veranlasste Leistungen gern zur Verfügung.