Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) PET, PET/CT: Aufnahme einer weiteren Indikation ab 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 trat eine Änderung der QS-Vereinbarung PET, PET/CT (QSV) in Kraft: Die Indikation „fortgeschrittenes Prostatakarzinom“ wurde in die Vereinbarung integriert.

Für die PET/CT bei Prostata-spezifischem Membran-Antigen (PSMA) wurden die GOPen 34720 und 34721 sowie die Kostenpauschale 40585 in den EBM aufgenommen.

Ärzte, die vor Inkrafttreten der Fassung vom 1. Juli 2024 eine Genehmigung für Leistungen der PET bzw. PET/CT für die Indikationen nach § 1 Nr. 1 – 10 der bisherigen QSV hatten, erhalten eine Genehmigung nach § 1 Nr. 11 der neuen Fassung, sofern diese bis spätestens 31. Dezember 2024 beantragt wird und die Anforderungen an das interdisziplinäre Team sowie dessen werktägliche Verfügbarkeit nach § 5 der Vereinbarung auch für diese Indikation erfüllt sind. Diese Ärzte reichen zur Beantragung der PSMA-PET/CT die neue Anlage 5 zum Antragsformular vollständig ausgefüllt in der KV Sachsen ein.

Ärzte, welche bisher keine PET- bzw. PET/CT-Genehmigung hatten, reichen das vollständig ausgefüllte Antragsformular einschließlich der dort aufgeführten Nachweise sowie alle fünf Anlagen in der KV Sachsen ein.

Die Dokumente finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.