Für ambulante Katarakt-Operationen gilt seit 1. Juli 2024 neue Vereinbarung

Für ambulante Katarakt-Operationen gilt seit dem 1. Juli 2024 eine neue Vereinbarung. Die darin vereinbarte Pauschale umfasst vollumfänglich die Sachkosten sowie zum Teil die Kosten des Sprechstundenbedarfs.

Die Sachkostenpauschale für ambulante Katarakt-Operationen wird mit der GOP 99101 gegenüber der KV Sachsen abgerechnet und beinhaltet die Implantation einer Standard-Intraokularlinse oder einer Intraokularlinse mit Zusatznutzen.

Der Bezug von Sprechstundenbedarf gemäß der Katarakt-Vereinbarung i. V. m. der Sprechstundenbedarfsvereinbarung ist nur für definierte Ausnahmen möglich. Beispielsweise können weiterhin intracameral zu applizierende Antibiotika und Anästhetika als Sprechstundenbedarf verordnet werden.

Die konkreten Regelungen zum Sprechstundenbedarf sind im Vertragstext der Katarakt-Vereinbarung unter § 5 Nr. 3 ausgeführt und in gewohnter Form auf der Internetpräsenz der KV Sachsen für Sie einsehbar.