Zwischen der KBV, dem BKK Landesverband Bayern und dem Berufsverband der Frauenärzte e. V. wurde der Rahmenvertrag zur „Mädchensprechstunde – M1“ abgeschlossen. Die Mädchensprechstunde bietet einen niedrigschwelligen, unbefangenen Erstkontakt junger Mädchen für die frauenärztliche Beratung.

Zur Teilnahme an diesem Vertrag sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe berechtigt, die im Bereich der KV Sachsen Leistungen erbringen und abrechnen.

Der Vertrag hat folgende Ziele:

  • Frühzeitige Hinführung der Mädchen an die frauenärztliche Gesundheitsversorgung

  • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses

  • Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit von Mädchen und jungen Frauen

  • Steigerung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz

  • Wahrnehmung der Frauenarztpraxis als einen wichtigen Bestandteil in der Prävention frauenspezifischer Gesundheit

  • Steigerung der Impfquote gegen sexuell übertragbare Krankheiten, insbesondere HPV und Hepatitis B

  • Erkennung und frühzeitige Intervention bei Fehlentwicklungen

Leistungsinhalte:

  • Aufklärung und Einschreibung der Versicherten mittels Teilnahmeerklärung sowie Weiterleitung dieser an den BKK Landesverband Bayern

  • Auswertung der Ergebnisse des M1-Fragebogens und ausführliches Beratungsgespräch

  • fakultativ körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung)

Die Leistungen werden wie folgt vergütet:

GOP Leistung Vergütung
81330 Einschreibung mittels der Teilnahmeerklärung für Versicherte durch den Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe 10 Euro
81331 Auswertung des Fragebogens und Durchführung des Beratungsgespräches sowie fakultativ und mit Zustimmung der Versicherten durchzuführende körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung) 82 Euro
81332 Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte 10 Euro

Der Vertrag ist zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Frauenärzte können ab dem 1. August 2024 ihre Teilnahme mittels schriftlicher Erklärung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beifügung der entsprechenden Nachweise zur Teilnahmevoraussetzung erklären.

Die Patientinnen können sich ab dem 1. Oktober 2024 einschreiben. Somit können ab dem 1. Oktober 2024 entsprechende Leistungen erbracht und abgerechnet werden.