Der Strukturvertrag gemäß § 73a SGB V über die frühzeitige Diagnostik der Peripheren Arteriellen Verschlusskrankheit (PAVK) in den Gebieten der Städte Dresden und Chemnitz/Zwickau endet zum 31. Dezember 2024.

Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl sowie des Verwaltungsaufwandes für die Umstellung auf eine neue Rechtsgrundlage ist es den Vertragspartnern nicht mehr möglich, den Vertrag über das Jahr 2024 hinaus fortzuführen.

Die Leistungserbringung und Abrechnung für die in den Vertrag eingeschriebenen Ärztinnen und Ärzte ist demnach nur noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich.

Die Vertragspartner bedanken sich bei allen teilnehmenden Leistungserbringern für die langjährige Zusammenarbeit.