Jüngste Neuerungen in der Förderung des Landesausschusses - eine Zusammenfassung

So lassen sich die jüngsten Neuerungen in der Förderung des Landesausschusses zusammenfassen.

Im Zuge der regelmäßigen Überprüfung der Versorgungssituation und der Ermittlung von Förderstellen hat der Landesausschuss unter anderem die bewährte Fördermaßnahme der Förderpauschale angepasst.

Die Arbeitswelt ist im Wandel – auch in der Medizin. So geht der Trend in der vertragsärztlichen Versorgung ungebrochen in Richtung Teamarbeit und insbesondere zur Tätigkeit in Anstellung. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wurden die bestehenden Fördermaßnahmen dahingehend überarbeitet. Ab dem 1. Juli werden die ausgewiesenen Förderbeträge grundsätzlich auch bei Anstellungen von Ärzten der gleichen Fachgruppe am selben Praxisstandort nicht mehr reduziert. Das heißt, ist die Stelle, die ein angestellter Arzt am Standort in Anspruch nehmen will, tatsächlich neu und somit zusätzlich, werden bei einer priorisierten Förderstelle und vollem Beschäftigungsumfang 100.000 € ausgezahlt. Zusätzlich besteht nun die Möglichkeit, sofern das Team zwischen anstellenden und angestellten Arzt doch nicht wie erwartet im Praxisalltag funktioniert, die geförderte Stelle im Rahmen der Förderung bis zu zwei Jahre nachzubesetzen, sofern Zulassungsmöglichkeiten bestehen.

Zusätzlich wurde die Möglichkeit zur Gründung einer Zweigpraxis aufgewertet. Eine Zweigpraxis ermöglicht es, die ärztlichen Leistungen an einem zusätzlichen Standort neben der Hauptpraxis anzubieten. Dieses Modell kann insbesondere in ländlichen oder unterversorgten Gebieten die medizinische Versorgung verbessern. Daher hat der Landesausschuss die Förderpauschale zur Neugründung einer Zweigpraxis von 6.000 € auf 15.000 € angehoben.

NäPAs tragen zur Verbesserung der Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung bei, indem sie Ärzte entlasten und eine engere Betreuung der Patienten ermöglichen. Um dieses Potential für Ärzte noch attraktiver zu machen, wurden auch die Beträge zur NäPA-Fortbildungsförderung erhöht. Seit dem 1. Juli können Vertragsärzte monatlich 300 € bei einer begleitenden NäPA-Fortbildung ihres Personals für bis zu 24 Monate erhalten oder alternativ direkt im Anschluss an eine erfolgreiche NäPA-Fortbildung einmalig 6.000 €.

Eine weitere Änderung der Landesauschussfördermaßnahmen betrifft die SPV-Förderung. Wer an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) teilnehmen möchte wird nun mit 60.000 € unterstützt.

Information und Kontakt

Welche Förderbeträge und Voraussetzungen im Einzelnen gelten, hängt stets vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Zulassung und Niederlassung > Fördermöglichkeiten

oder direkt von Ihren Ärzteberatern in der KV Sachsen:

Ressort Vertragsärztliche Versorgung

Fachbereich Beratung

beratung@kvsachsen.de 

Fachbereich Versorgungssteuerung/ko