Mit dem Ziel die Versorgung der Versicherten zu verbessern, wurden zum 01.07.2024 die fachlichen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Durchführung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) vereinfacht.

Dafür haben die KBV und der GKV-Spitzenverband die Vereinbarung zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP; Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) aktualisiert.

Seit 2019 werden Arzneimittel zur Vorbeugung einer HIV-Infektion für Menschen mit erhöhtem Anste-ckungsrisiko von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die HIV-PrEP gilt als wirksamer Schutz gegen eine HI-Virus-Infektion und stellt einen ergänzenden Baustein in der HIV-Prävention dar.

Mit Nachweis von weiteren fachlichen Voraussetzungen können folgende Fachgruppen eine Genehmigung beantragen:

Fachärzte für

  • Allgemeinmedizin

  • Innere Medizin

  • Kinder- und Jugendmedizin

  • Urologie

  • Frauenheilkunde- und Geburtshilfe  

  • Haut- und Geschlechtskrankheiten

Die Vereinfachung der Genehmigungsvoraussetzungen betreffen u. a. die Dauer der geforderten Hospitation und die Konkretisierungen der Voraussetzungen an die ambulante Einrichtung, in der eine Hospitation erfolgen kann. Die Mindestdauer der Hospitation wurde von 16 auf 8 Stunden verkürzt. Darüber hinaus wurde der Nachweis der Patientenbehandlungen mit HIV-PrEP reduziert.

Theoretische Kenntnisse im Bereich HIV/Aids, HIV-PrEP und sexuell übertragbare Infektionen können nun auch durch Online-Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.

Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung muss zukünftig die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 6 statt 10 Personen mit HIV-PrEP nachgewiesen werden.

Alle weiteren Informationen sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie auf unserer Website unter https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/qualitaet/genehmigungspflichtige-leistungen/hiv-praeexpositionsprophylaxe-prep

Ansprechpartner:

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Fachbereich Qualitätssicherung/mei