Seit dem 01.04.2024 sind histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf Muster 10 (Überweisungsschein) zu veranlassen.

KBV und GKV-Spitzenverband haben die Beauftragung der in-vitro-diagnostischen Untersuchungen vereinheitlicht, um die Abläufe in den Praxen und Laboren zu vereinfachen.

Zur Sicherung der Qualität im Leistungsbereich der Histopathologie Hautkrebs-Screening wird von den Genehmigungsinhabern die Befundung von 1000 dermatohistologischen Präparaten innerhalb von 12 Monaten gefordert. Um erhöhte Aufwände im Kontext histophatologischer Untersuchungen zu vermeiden sowie den betreffenden Ärzten eine korrekte Abrechnung und Dokumentation zu ermöglichen, ist bei der Veranlassung von dermatohistologischen Befundungen im Rahmen des Hautkrebs-Screenings auf eine ausreichend konkrete Kennzeichnung der Überweisung zu achten, sodass eine Abgrenzung zu anderen histologischen Untersuchungen erfolgen kann.

Ansprechpartner:

Team sonstige Verträge/sonstige QSV Fachbereich Qualitätssicherung

0351 8290-6546

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Fachbereich Qualitätssicherung/kra