Zum 01.07.2024 trat eine Änderung der QS-Vereinbarung PET, PET/CT (QSV) in Kraft.

Die Indikation „fortgeschrittenes Prostatakarzinom“ wurde in die Vereinbarung integriert. Für die PET/CT bei Prostata-spezifischem Membran-Antigen (PSMA) wurden die GOP 34720 und 34721 sowie die Kostenpauschale 40585 in den EBM aufgenommen.

Ärzte, die vor Inkrafttreten der Fassung vom 01.07.2024 eine Genehmigung für Leistungen der PET bzw. PET/CT für die Indikationen nach § 1 Nr. 1-10 der bisherigen QSV hatten, können eine Genehmigung nach § 1 Nr. 11 der neuen Fassung erhalten, sofern diese bis spätestens 31.12.2024 beantragt wird und die Anforderungen an das interdisziplinäre Team sowie dessen werktägliche Verfügbarkeit nach § 5 der Vereinbarung auch für diese Indikation erfüllt sind.

Ärzte mit bereits vorhandener Genehmigung für Leistungen der PET bzw. PET/CT reichen bitte zur Beantragung der PSMA-PET/CT die neue Anlage 5 zum Antragsformular vollständig ausgefüllt in der KV Sachsen ein.

Ärzte, welche bisher keine PET- bzw. PET/CT-Genehmigung hatten, reichen bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformuar einschließlich der dort aufgeführten Nachweise sowie alle 5 Anlagen in der KV Sachsen ein.

Die Dokumente finden Sie auf unserer Webseite unter

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Qualität > Genehmigungspflichtige Leistungen 

Ansprechpartner:

Team Bildgebende Diagnostik

Fachbereich Qualitätssicherung/Ressort Qualität 116/117

0351 8290-6544

bildgebende-diagnostik@kvsachsen.de

FB Qualitätssicherung/am