Im Rahmen der MGV-Vereinbarung 2024 haben sich die Vertragspartner auf bestimmte Förderungen einzelner Leistungen bzw. bestimmter Leistungserbringer verständigt.

Grundlage hierfür bilden die Kriterien des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 456. Sitzung und seiner Folgebeschlüsse.

Bitte beachten Sie, dass für einige Leistungen eine Genehmigung erforderlich ist. Weiterhin bitten wir Sie um Beachtung, dass bestimmte Förderziffern durch die Arztpraxis selbst anzusetzen sind und nicht durch die KV Sachsen zugesetzt werden können. Entsprechende Hinweise finden Sie auf den einzelnen Seiten.

Zu den förderungswürdigen Leistungen gelangen Sie unter:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Honorar und Abrechnung > Förderungswürdige Leistungen