Aktualisierung DMP-Anforderungen-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die im DMP Brustkrebs empfohlene Diagnostik und Therapie an den neuesten Stand des medizinischen Wissens angepasst.

Grundlage war die Auswertung neuer Leitlinienempfehlungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

Dies betrifft vor allem folgende Sachverhalte:

  • Stufenpläne für medikamentöse Bedarfs- und Dauertherapie
    Die Empfehlungen zu den medikamentösen Maßnahmen wurden grundlegend überarbeitet. Die Behandlung soll nun nach einem Stufenplan bedarfsgerechter gesteuert werden: Bei Erwachsenen werden fünf Stufen unterschieden, bei Kindern und Jugendlichen sechs Stufen. Die Stufenpläne geben vor, wie die Wirkstoffgruppen in Abhängigkeit vom Grad der Asthmakontrolle kombiniert und nach welchen Kriterien die Therapie intensiviert oder reduziert werden sollte.

  • Maßnahmen bei Jugendlichen und allgemeine Krankengymnastik
    Es wird ein neuer Abschnitt im Bereich „Therapieplanung“ eingeführt, um spezielle Themen für Jugendliche – wie beispielsweise den Wechsel in die Erwachsenenmedizin – adressieren zu können. Des Weiteren kommt im Bereich „therapeutische Maßnahmen“ der Hinweis auf eine allgemeine Krankengymnastik mit dem Schwerpunkt Atemtherapie als Ergänzung der nicht-medikamentösen Behandlung hinzu. In geeigneten Fällen (z. B. bei Koinzidenz von Asthma bronchiale und dysfunktionaler Atmung) kann daher Kranken-gymnastik-Atemtherapie/Physiotherapie unter Beachtung der Heilmittel-Richtlinie verordnet werden.

  • Stärkere Unterstützung des Selbstmanagements
    Wie wichtig das Erlernen von Selbsthilfetechniken zur Linderung von Atemnot ist, wird noch deutlicher betont. Zudem kann die App „Propeller Health“ die Selbstmanagementkompetenz unterstützen. Sie erinnert beispielsweise an das Inhalieren der Medikamente.

  • Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik angepasst
    Um die Verengung der Atemwege, unter Fachleuten Obstruktion genannt, zu charakterisieren, ersetzen die neueren GLI-Sollwerte (GLI: Global Lung Initiative) den bisherigen Messwert. Denn die neuen GLI-Sollwerte vermeiden eine Überschätzung der Obstruktion bei älteren Menschen und eine Unterschätzung bei jungen Menschen.

Die daraus resultierende DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) ist zum 1. Oktober 2023 in Kraft getreten und die Vertragspartner haben nun ein Jahr Zeit, diese Richtlinie auf regionaler Ebene anzupassen. Dies ist nun umgesetzt und das BAS bestätigte diese Anpassungen.

Zusätzlich wurden den Anlagen 1 und 2 (Strukturqualität der teilnehmenden Ärzte) formale Än-derungen u. a. aufgrund der Anpassung der Weiterbildungsordnung durchgeführt.

Der Vertrag inklusive der Anlagen kann auf der Internetpräsenz der KV Sachsen nachgelesen werden.

Das DMP Asthma bronchiale tritt in der neuen Version am 1. Oktober 2024 in Kraft.

Fachbereich Verträge/jh