Informationen zum indikationsgerechten Einsatz von Repaglinid-haltigen Präparaten bei Therapieentscheidung beachten

Repaglinid ist zugelassen bei Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2, wenn der Blutzuckerspiegel durch Diät, Gewichtsreduktion und körperliche Aktivität alleine nicht mehr ausreichend reguliert werden kann. Repaglinid kann als Monotherapie oder auch in Kombination mit Metformin eingenommen werden, falls die Blutzuckereinstellung mit Metformin allein nicht zufriedenstellend reguliert werden kann.

Für Glinide besteht eine Verordnungseinschränkung gemäß Ziffer 50, Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie. Ausgenommen ist die Behandlung von niereninsuffizienten Patienten mit einer Kreatinin-Clearance < 25 ml/min mit Repaglinid, soweit keine anderen oralen Antidiabetika in Frage kommen und eine Insulintherapie nicht angezeigt ist. Damit ist Repaglinid grundsätzlich nur für diese Patienten eine Kassenleistung. Für Patienten mit einer Kreatinin-Clearance ≥ 25 ml/min ist Repaglinid grundsätzlich nicht verordnungsfähig.

Bitte berücksichtigen Sie die aufgeführten Informationen zum indikationsgerechten Einsatz von Repaglinid-haltigen Präparaten bei Ihrer Therapieentscheidung. Diese sollte gut in der Patientenakte dokumentiert werden. Bitte denken Sie auch an die entsprechende Diagnoseverschlüsselung bei der Abrechnung. Im Rahmen eines durch die Krankenkasse eröffneten Wirtschaftlichkeitsprüfverfahrens obliegt eine Bewertung/Anerkennung der Ausnahmetatbestände allein der Prüfungsstelle, die unabhängig von KV und Krankenkassen entscheidet. Aufgrund dessen kann nicht abgeschätzt werden, inwieweit die Prüfungsstelle im Falle eines Prüfverfahrens Regresse festsetzen würde.

- Die gemeinsame Arbeitsgruppe der KV Sachsen/KV Thüringen und der AOK PLUS zur Vermeidung von Arzneikostenregressen –

Anmerkung der KV Sachsen:

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass für Medikamente, deren Anwendung für GKV-Versicherte durch die Arzneimittelrichtlinie eingeschränkt sind, allein die Arzneimittelzulassung nicht vor einem Arzneimittelregress schützt.

Ansprechpartner:

Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe

0351 8290 6501

arzneimittel@kvsachsen.de