gilt ab 01.07.2024

Die VIACTIV Krankenkasse lässt mit Wirkung ab 01.07.2024 die geltende Vereinbarung zwischen der KV Sachsen und der BIG direkt gesund über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V gegen sich wirken.

Dies gilt sowohl für bereits bestehende Nachträge als auch für zukünftige Vertragsanpassungen.

Die Kasse übernimmt die Kosten für Impfungen gemäß der Vereinbarung unter:

https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/vertraege-a-z/impfvereinbarung-gem-132e-20d-2-sgb-v-big-direkt-gesund-ab-01012013

Diese Lesefassung gilt in Verbindung mit dem 3. Nachtrag, der die Erbringung und Abrechnung der Imfpung gegen Humane Papillomaviren (HPV) für alle Personen ab vollendetem 18. bis vollendetem 26. Lebensjahr regelt.

Fachbereich Verträge/ak