Die Vorabprüfung der Quartalsabrechnung steht Ihnen für das Abrechnungsquartal II/2024 im Mitgliederportal zur Verfügung.

Um Lastspitzen zum Quartalsende zu vermeiden, empfehlen wir, die Vorabprüfung einige Tage vor bzw. nach Ende des Quartals durchzuführen. Da die Bearbeitung unabhängig von einer Anmeldung an der Anwendung läuft, können Sie sich auch abmelden und die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt abrufen.

 

Nähere Informationen zur Vorabprüfung der Quartalsabrechnung finden Sie in den Bedienungshinweisen, die Erläuterungen zur Handhabung der Vorabprüfung enthalten. Außerdem steht Ihnen zusätzlich ein FAQ-Katalog zur Verfügung, in dem die KV Sachsen Antworten auf häufig gestellte Fragen auflistet.

Bitte beachten Sie, dass die Fördernummern für bestimmte förderungsfähige Leistungen der MGV-Vereinbarung 2024 ab dem Quartal II/2024 durch die Arztpraxis selbst anzusetzen sind (siehe Veröffentlichung auf der Homepage der KV Sachsen vom 17.06.2024).

Die betreffenden Förderziffern sowie die oben genannten Dokumente und weitere Informationen zur Vorabprüfung der Quartalsabrechnung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik

Für Praxen -> Honorar und Abrechnung -> Quartalsabrechnung -> Vorabpruefung der Quartalsabrechnung

Ressort Honorar und Verordnung/Fachbereich Leistungsabrechnung/stö