Wir bitten um Kenntnisnahme der Aktualisierung des Artikels - ursprüngliche Veröffentlichung vom 19.07.2024

Aufgrund der Lieferengpässe bei GLP-1-Rezeptoragonisten und der medienwirksam vermarkteten Gewichtsabnahme unter dem GLP-1-/GIP-Rezeptoragonisten Tirzepatid mehren sich die Verordnungswünsche.

Die frühe Nutzenbewertung des GBA sieht lediglich für bisher schon mit Insulin behandelte Patienten mit unzureichender Blutzuckereinstellung und ohne kardiovaskuläre Folgeerkrankungen einen Hinweis für einen geringen Zusatznutzen. Wegen der hohen Kosten muß diese Bewertung mit Hinblick auf eine Regressgefahr bei der Verordnung berücksichtigt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für den Wirkstoff Tirzepatid die Frühe Nutzenbewertung durchgeführt. Für das Arzneimittel Mounjaro®  (Wirkstoff Tirzepatid) gilt aktuell:

Indikation Zulassungstext G-BA-Beschluss vom 2. Mai 2024
Diabetes mellitus-Typ-2-

Das Arzneimittel ist angezeigt zur Behandlung von Erwachsenen mit unzureichend eingestelltem Typ-2-Diabetes mellitus als Ergänzung zu Diät und Bewegung

  • als Monotherapie, wenn die Einnahme von Metformin wegen Unverträglichkeiten oder Kontraindikationen nicht angezeigt ist,
  • zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung von Diabetes mellitus.   

Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen: für Insulin-erfahrene Erwachsene mit Diabetes mellitus Typ 2 ohne manifeste kardiovaskuläre Erkrankung, die mit ihrem bisherigen Insulinregime zusätzlich zu Diät und Bewegung keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht haben

Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Eskalation der Insulintherapie (konventionelle Therapie (CT) ggf. + Metformin oder Dulaglutid bzw. intensivierte Insulintherapie (ICT))

Für alle anderen, vom G-BA-Beschluss umfassten Konstellationen wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Zusatznutzen festgestellt. Zur Behandlung von unzureichend eingestelltem Typ-2-Diabetes mellitus kann eine Verordnung von Mounjaro® auf Kassenrezept unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes dann erfolgen, wenn die preiswerteren Alternativen im individuellen Fall kontraindiziert sind, nicht vertragen werden oder nicht ausreichend wirken.

Dokumentieren Sie die Hintergründe der Therapieentscheidung.

Die aktuellen Leitlinien zum Typ-2-Diabetes empfehlen Metformin als Erstlinientherapie und als Ergänzung, abhängig vom diabetesassoziierten individuellen Risiko SGLT-2-Hemmer wie Empagliflozin (Jardiance®) oder GLP-1-Agonisten wie Liraglutid (Victoza®), da Langzeitsicherheitsstudien für diese Vorteile bei der kardiovaskulären Prävention belegen. Die Jahrestherapiekosten von Tirzepatid, Liraglutid und Empagliflozin sind im G-BA- Beschluss aufgeführt und betragen

Wirkstoff: Jahrestherapiekosten* Patientin/Patient:
Tirzepatid 3.174,71 € - 4.233,13 €
Liraglutid 1.515,63 € - 2.273,44 €
Empagliflozin 659,30 €- 837,64 €

* nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte, Stand Lauer-Taxe: 15. April 2024

Das Medikament Mounjaro (Tirzepatid) hat eine weitere Zulassung zur Behandlung von Übergewicht und Adipositas, die konkreten Indikationen sind der Fachinformation zu entnehmen. Die Verordnung unter dieser Indikation kann in keinem Fall zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Bitte verordnen Sie Mounjaro® wegen der Gefahr kassenseitiger Regressanträge ausschließlich indikationsgerecht unter Beachtung des G-BA-Beschlusses sowie der Erstattungsfähigkeit und dokumentieren Sie die Hintergründe der Therapieentscheidung in der Patientenakte.

Fachbereich Arzneimittel/Impfstoffe/sw