Abrechnungsfähig Leistungen
Leistungen gemäß Anlage 7 zum Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ für die eingeschriebenen Versicherten
Antragsberechtigung
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig