Abrechnungsfähig Leistungen

Leistungen gemäß Anlage 7 zum Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde – M1“ für die eingeschriebenen Versicherten


Antragsberechtigung

Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.