Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen hat in seiner Sitzung im Januar 2018 die fachärztliche Versorgung überprüft. Im Ergebnis können in vielen Regionen Praxisniederlassungen und –übernahmen für neue Fachärzte und Psychotherapeuten gefördert werden.

Seit Oktober letzten Jahres hat sich das Antrags- und Auszahlungsverfahren der Förderpauschale deutlich vereinfacht. Jetzt hat der Landesausschuss noch einmal nachgelegt und verzichtet künftig im ersten Halbjahr der Tätigkeit auf die bisherige Verpflichtung zur Erbringung von Mindestfallzahlen. Durch das Aussetzen der Fallzahlprüfung in der Anlaufzeit der Praxen wird den neuen Ärzten eine zusätzliche Sicherheit gegeben. Auch beim Mindestumsatz wird im ersten Halbjahr der Tätigkeit auf die Erbringung von Mindestfallzahlen verzichtet.

Bereits im Herbst letzten Jahres erhöhten die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen in einigen Regionen die Förderpauschale auf 100.000 Euro. Hiervon profitieren können Regionen, in denen eine besonders kritische Versorgungssituation prognostiziert wird oder bereits besteht. Mit Überprüfung der fachärztlichen Versorgung stehen nun auch hier priorisierte Förderstellen mit 100.000 Euro bereit.

Ab 1. April 2018 stehen folgende Förderstellen im fachärztlichen Bereich zur Verfügung:

  • Fachärzte für Augenheilkunde: 9 Förderstellen
    (davon 4 priorisiert in den Regionen Annaberg-Buchholz, Aue, Mittweida, Reichenbach)

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin: 4 Förderstellen

  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten: 3 Förderstellen
    (davon 2 priorisiert in den Regionen Marienberg und in Löbau und Zittau)

  • Fachärzte für Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie: 1 Förderstelle

  • Psychotherapeuten: 2 Förderstellen

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und –psychotherapie: 8 Förderstellen

Darüber hinaus hat der Landesausschuss erneut die angespannte hausärztliche Versorgungssituation im Planungsbereich Hoyerswerda überprüft. Als außerplanmäßige Maßnahme wurde dort eine neue zusätzliche Förderstelle für die Bezugsregion Lauta beschlossen.

Seit Herbst letzten Jahres haben sich bereits 17 neue Hausärzte die Förderung unter erleichterten Bedingungen gesichert. Darunter konnten zwei priorisierte Förderstellen vergeben werden: Es wurden dringend gesuchte Ärzte für die Patientenversorgung in Kirchberg/ Zwickau und Oelsnitz/Stollberg gefunden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen und -regionen sind zu finden unter:

www.kvsachsen.de > Aktuell > Förderung > Fördermaßnahmen-Landesausschuss

Interessenten können sich an die Ansprechpartner in den Bezirksgeschäftsstellen der KV Sachsen wenden.

V.i.S.d.P.    Werner Nicolay
Vorsitzender des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen

Weitere Infromationen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung gemäß § 90 SGB V. Er prüft quartalsweise, ob in einem Planungsbereich ärztliche Überversorgung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, hat er Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Ihm obliegt des Weiteren die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht sowie die Feststellung von zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf. In diesen Fällen kann er Fördermaßnahmen beschließen.

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